Neue EU-Ökodesign-Regelungen für Lichtprodukte
News + Presse
Beleuchtung soll sparsamer werden und länger halten
Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich auf eine neue Ökodesign-Regelungen für Beleuchtungsprodukte verständigt. Nach dieser Regelung müssen die neuen Beleuchtungen weniger Strom verbrauchen und länger halten. Vorgesehen sind zudem erstmals Reparaturanforderungen für Hersteller. Die neuen Reparaturanforderungen helfen dabei, Ressourcen zu sparen und Abfall zu vermeiden.
Die Verschärfung der Energieeffizienzanforderungen soll Halogenlampen auf dem europäischen Markt durch die wesentlich effizienteren LED-Lampen ersetzen. Halogenlampen erfüllen die vorgesehenen neuen Energieeffizienzanforderungen in den meisten Fällen nicht. Beleuchtung ist momentan für 12 Prozent des Stromverbrauchs in der EU verantwortlich.
Betroffen sind T8 FL Leuchtmittel der Längen 600 mm, 1200mm und 1500mm. Gerade die T8-Leuchtstoffröhren sind vor allem in öffentlichen Gebäuden und Büroimmobilien sehr verbreitet und dort im Einsatz.
Eine genaue und ausführliche Auflistungen der Schwellen-Lichtausbeute und Endverlustfaktoren finden Sie HIER aus der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Diese Regelung gilt ab dem 1. September 2021 und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 7 gilt jedoch schon ab dem 25. Dezember 2019. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Für Lichtprodukte, für die eine Umstellung auf LED schwierig ist, wurde eine Übergangszeit bis zum 1. September 2023 vereinbart. Das gilt für bestimmte T8-Leuchtstoffröhren oder besonders kleine Halogenlampen. Darüber gibt es Ausnahmeregelungen für bestimmte seltene Anwendungen in Kunst und Wissenschaft.
Unsere Quellen: